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Obdachlosenberatung
Obdachlosenberatung
Wann sollten Sie zu uns kommen?
- Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können
- Wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben
- Wenn Sie bereits eine Wohnungskündigung oder eine Räumungsklage erhalten haben
- Wenn Sie aus anderen Gründen befürchten, Ihre Wohnung zu verlieren
Unser/e Sozialpädagoge/in werden versuchen, mit Ihnen gemeinsam Lösungswege zu entwickeln und ggf. weitere Hilfen zu vermitteln.
Die Voraussetzung ist Ihre Bereitschaft, selbst etwas zur Verbesserung der Situation beizutragen.
Auch Menschen, die von der Gemeinde Neufahrn bereits in einer Notunterkunft untergebracht worden sind, erhalten sozialpädagogische Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Hilfe bei der Beantragung von finanziellen Hilfen (Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, Rente etc.)
- Begleitung bei Behördengängen, z.B. bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen
- Beratung bei besonderen Problemlagen, z.B. bei Sucht- oder Gewaltproblematik
- Vermittlung von Therapie- bzw. Wohnheimplätzen
- Unterstützung bei der Arbeitssuche, Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsschreiben
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
Ansprechpartner:in
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