Baumallee Bahnhofstrasse kurz vor dem Bahnhof

Gemeindlicher Wohnraum

Gemeindlicher Wohnraum

Kommunal geförderte Mietwohnungen

Preis für gute Baugestaltung


Die Gemeinde Neufahrn ist Eigentümerin von 32 kommunal geförderten Mietwohnungen. Bei den Wohnungen handelt es sich um 2-Zimmer bis 5-Zimmer Wohnungen mit 47 m² bis 100 m² Wohnfläche. Die Kriterien für die Vergabe dieser Mietwohnungen wurden in eigens aufgestellten Richtlinien festgelegt. Vor Antragstellung bitte die Richtlinien für kommunal geförderte Mietwohnungen aufmerksam durchlesen. Berechtigt, sich auf eine dieser Wohnungen zu bewerben, sind alle Personen, die bei Antragstellung

  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen ihren tatsächlichen und gemeldeten Hauptwohnsitz in Neufahrn haben oder
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen ihren tatsächlichen und gemeldeten Hauptwohnsitz in Neufahrn hatten und danach höchstens 5 Jahre nicht mehr mit Hauptwohnsitz in Neufahrn gemeldet waren (für die Punktebewertung werden nur die Jahre mit Hauptwohnsitz in Neufahrn berücksichtigt) oder
  • seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen ihren Hauptarbeitsplatz in Neufahrn haben oder
  • seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in einer Notunterkunft der Gemeinde Neufahrn untergebracht sind und eine "Clearings-Bescheinigung" vorweisen können

und

  • über einen gültigen Wohnberechtigungsschein bzw. eine gültige Vormerkungsbescheinigung verfügen
  • über kein Wohneigentum, über kein baureifes Grundstück, über kein Wohnungsrecht nach § 1092 BGB und auch über kein sonstiges Wohnrecht aufgrund Nießbrauch, beschränkter persönlicher Dienstbarkeit, Altenteil, Erbbaurecht o.ä. verfügen.

Der Antrag auf Zuteilung einer kommunal geförderten Mietwohnung ist mit allen notwendigen Nachweisen bei der Liegenschaftsverwaltung im Rathaus einzureichen.


Mietspiegel

Die Gemeinde Neufahrn verfügt über keinen offiziellen Mietspiegel. Eine Erhöhung der Mieten ist daher lediglich nach den gesetzlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich.


Verpachtung gemeindlicher Grundstücke

Die Verpachtung gemeindeeigener Flächen, z. B. landwirtschaftliche Nutzflächen, wird durch die Liegenschaftsverwaltung durchgeführt. Anfragen können direkt an die Liegenschaftsverwaltung gerichtet werden.


Ihre Ansprechpartner

Liegenschaftsverwaltung

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