Neufahrn Gutschein

Neufahrn Gutschein

  • Warum wird der Neufahrn Gutschein eingeführt?

    Die Gemeinde überreicht zu verschiedenen Anlässen wie Geburtstagen und Jubiläen Anerkennungen und Geschenke. Ab 2025 sollen dabei erstmalig auch lokale Gutscheine verwendet werden, mit denen Beschenkte bei teilnehmenden örtlichen Geschäften einkaufen können. In einigen Gemeinden in der Umgebung wird dies mit guten Erfahrungen für Gemeinde und teilnehmende Geschäfte bereits so gehandhabt (vgl. Eching Gutschein, Unterschleißheim Gutschein). 

    Mit einem lokalen Gutschein haben Bürger:innen selbst die Wahl, welches Produkt oder welche Leistung gerade am meisten gewünscht ist und können sich ihre Wünsche schneller und günstiger erfüllen. Manche nehmen den Gutschein auch zum Anstoß, sich persönlich in örtlichen Geschäften über das Sortiment und aktuelle Angebote zu informieren, anstatt sich Produkte über virtuelle Plattformen zu bestellen.

    Wesentliche Zielsetzung des Gutscheines ist es dabei, die Wertschöpfung in der Gemeinde Neufahrn zu fördern und gleichzeitig Umsätze in der Wirtschaft anzuregen.

  • Das Prinzip des Neufahrn Gutscheins

    Die Standortförderung der Gemeinde Neufahrn hat daher 2024 in Anlehnung an benachbarte Gemeinden ein lokales Gutscheinkonzept entwickelt - den Neufahrn Gutschein. Die analogen Gutscheine im einheitlichen Wert von 10,- € können ab dem 1. Januar 2025 bei der Standortförderung der Gemeinde Neufahrn gekauft werden. Die Gutscheine können dann in einem beliebigen teilnehmenden Geschäft eingelöst werden. Das Geschäft behält den oder die Gutscheine nach Einlösung ein und erhält den Gutscheinwert von der Gemeinde erstattet.

  • Wie sieht der Neufahrn Gutschein aus?

    Das Gutscheindesign wurde in Anlehnung an lokale Gutscheine aus benachbarten Gemeinden nach Vorgaben der Verwaltung von Florian Schmidt Design entworfen und von der Druckerei Reprodruck Schwarz produziert.

    Der Gutschein hat die Maße 21 x 9,5 cm und wird auf verstärktem Papier gedruckt. Auf der Vorderseite befinden sich der Schriftzug "Neufahrn Gutschein" sowie das Wappen der Gemeinde. Das Wappen wird vorderseitig erhaben mit Silberfolie aufgeprägt.

    Auf der Rückseite werden bei der Ausgabe bzw. dem Verkauf des Gutscheins das Datum und die ausgebende Person vermerkt. In der oberen Zeile kann bei Bedarf der Empfänger des Gutscheins (optional, z. B. als Geschenk) eingetragen werden, oder das Feld freigelassen werden.

    Der Gutschein hat gemäß geltenden Bestimmungen des Gesetzgebers eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ablauf des Ausstellungsjahres.

  • Wo kann der Neufahrn Gutschein gekauft werden?

    Gutscheine können in beliebiger Stückzahl bei der Standortförderung unter 08165 9751-203 telefonisch oder per Mail an standortfoerderung@neufahrn.de bestellt werden. Auch eine persönliche Bestellung in der Außenstelle des Rathauses, Bahnhofstr. 16 ist möglich. 

    Barzahlungen können nur in der Gemeindekasse entgegen genommen und quittiert werden. Nach Bestellung kann auch eine Überweisung auf eines der beiden Konten der Gemeinde getätigt werden:

    BankverbindungIBANBIC
    Sparkasse FreisingDE17 7005 1003 0000 3062 66BYLADEM1FSI
    VR-Bank Ismaning Hallbergmoos NeufahrnDE64 7009 3400 0006 4105 96GENODEF1ISV

    Eine Bezahlung mittels EC-Karte ist derzeit noch nicht möglich, soll aber in der zweiten Jahreshälfte 2025 eingerichtet werden.

  • Wo kann der Neufahrn Gutschein eingelöst werden?

    Beim Kauf des Gutscheins werden sogenannte "Akzeptanzstellenlisten" durch die Verkaufsstelle ausgegeben. Auf dieser Liste sind alle teilnehmenden Geschäfte aufgeführt. Im September 2024 wurden nach einer Vorauswahl durch die Standortförderung auf Basis im Frühjahr 2024 gemeldeter Gewerbe insgesamt 119 Geschäfte zur kostenlosen Teilnahme aufgerufen. Davon haben sich nach aktuellem Stand 29 Geschäfte zur Akzeptanz der Gutscheine bereit erklärt.

    Die Akzeptanzstellenliste wird laufend aktualisiert hier veröffentlicht:

    Wenn Sie als teilnehmendes Geschäft Änderungswünsche an Ihrem Listeneintrag in der Akzeptanzstellenliste haben, teilen Sie dies gerne der Standortförderung mit.

  • Welche Gutscheine befinden sich derzeit in Umlauf?

    In Umlauf befindliche Gutscheine (wird bei Ausgabe von Gutscheinen aktualisiert):

    • Derzeit befinden sich die Gutscheine mit den Seriennummern 0002 bis inklusive 0178 in Umlauf.
    • Die Seriennummern 0002 bis inklusive 0038 wurden von der Standortförderung unterschrieben.
    • Die Seriennummern 0039 bis inklusive 0168 wurden vom Bürgermeister unterschrieben.
    • Die Seriennummern 0169 bis inklusive 0178 wurden von der Standortförderung unterschrieben.
    • Bislang trägt keiner der ausgestellten Gutscheine einen Stempel der Gemeinde.
  • Wie funktioniert die Erstattung durch die Gemeinde für teilnehmende Geschäfte?

    Je nachdem wie viele Gutscheine in den teilnehmenden Geschäften eingelöst werden, können die Geschäfte zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl die eingelösten Gutscheine anhand des Abrechnungsformular bei der Standortförderung einreichen und geltend machen. Die Gutscheine müssen im Original eingereicht oder postalisch zugeschickt werden. Anschließend bekommt das Geschäft den gesamten eingelösten Gutscheinwert auf das im Abrechnungsformular hinterlegte Konto erstattet. Die Erstattung erfolgt i. d. R. schnellstmöglich innerhalb weniger Tage, in seltenen Fällen innerhalb weniger Wochen.

    Abrechnungsformular

  • Wie kann ich mich als interessiertes Geschäft in den Gutschein einbinden lassen?

    Nehmen Sie hierzu und zu weiteren Fragen rund um den Neufahrn Gutschein gerne mit der Standortförderung der Gemeinde Kontakt auf. Mit einer Teilnahme am Neufahrn Gutschein sind weder Startgebühren noch laufende Kosten für teilnehmende Geschäfte verbunden.

  • Wie geht es mit dem Neufahrn Gutschein in 2025 weiter?

    In den ersten Monaten des Jahres 2025 soll der Gutschein über verschiedene Medien beworben und bekannt gemacht werden.

    Die Standortförderung möchte den teilnehmenden Geschäften im Frühjahr 2025 kostenlose Sticker bereitstellen, die in Schaufenstern und Eingangstüren angebracht werden können und Kund:innen auf die Einlösbarkeit von Neufahrn Gutscheinen hinweisen sollen.

    In der zweiten Jahreshälfte sollen neben der Standortförderung weitere Verkaufsstellen im Rathaus dazukommen. So planen beispielsweise das Amt für Bürgerservices und die Auskunft im Eingangsbereich des Rathauses sich dem Verkauf von Neufahrn Gutscheinen anzuschließen.

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