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Neufahrn Gutschein
Neufahrn Gutschein
Warum wird der Neufahrn Gutschein eingeführt?
Die Gemeinde und deren Vertreter:innen überreichen zu verschiedenen Anlässen, wie bspw. Geburtstagen und Jubiläen, Anerkennungen und Geschenke. Ab 2025 sollen dabei erstmalig auch lokale Gutscheine verwendet werden, mit denen Beschenkte bei teilnehmenden örtlichen Geschäften einkaufen können. In einigen Gemeinden in der Umgebung wird dies mit guten Erfahrungen für Gemeinde und teilnehmende Geschäfte bereits so gehandhabt (vgl. Eching Gutschein, Unterschleißheim Gutschein).
Mit einem lokalen Gutschein haben Bürger:innen selbst die Wahl, welches Produkt oder welche Leistung gerade am meisten gewünscht ist, und können sich ihre Wünsche schneller und günstiger erfüllen. Manche nehmen den Gutschein auch zum Anstoß, sich persönlich in örtlichen Geschäften über das Sortiment und aktuelle Angebote zu informieren, anstatt sich Produkte über virtuelle Plattformen zu bestellen.
Wesentliche Zielsetzung des Gutscheines ist es dabei, die Wertschöpfung in der Gemeinde Neufahrn zu fördern, und gleichzeitig Umsätze in der Wirtschaft anzuregen.
Das Prinzip des Neufahrn Gutscheins
Die Standortförderung der Gemeinde Neufahrn hat daher 2024 in Anlehnung an benachbarte Gemeinden ein lokales Gutscheinkonzept entwickelt - den Neufahrn Gutschein. Die analogen Gutscheine im Wert von 10,- € sind seit November 2025 auch im Wert von 20,- € erhältlich und können seit 2025 an verschiedenen Stellen in der Gemeinde Neufahrn gekauft werden. Die Gutscheine können dann in einem beliebigen teilnehmenden Geschäft eingelöst werden, wobei der Gutscheinwert erreicht oder überschritten werden sollte. Das Geschäft behält den oder die Gutscheine nach Einlösung ein und erhält den Gutscheinwert von der Gemeinde erstattet.
Wie sieht der Neufahrn Gutschein aus?
Hoffleisch Thomas
Hoffleisch ThomasAuf der Rückseite werden bei der Ausgabe bzw. dem Verkauf des Gutscheins das Datum und die ausgebende Person vermerkt. In der oberen Zeile kann bei Bedarf der Empfänger des Gutscheins (optional, z. B. als Geschenk) eingetragen werden, oder das Feld freigelassen werden.
Der Gutschein hat gemäß geltenden Bestimmungen des Gesetzgebers eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ablauf des Ausstellungsjahres.
Wo kann der Neufahrn Gutschein gekauft werden?
Gutscheine können in beliebiger Stückzahl bei der Standortförderung unter 08165 9751-203 telefonisch oder per Mail an standortfoerderung@neufahrn.de bestellt werden. Auch eine persönliche Bestellung in der Außenstelle des Rathauses (Bahnhofstr. 16) ist möglich. Seit November 2025 sind die Gutscheine auch zu den Öffnungszeiten des Rathauses an der Information erhältlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Barzahlungen ausschließlich in der Gemeindekasse im Rathaus entgegen genommen und quittiert werden können.
Nach der Bestellung kann alternativ auch eine Überweisung auf eines der beiden Konten der Gemeinde getätigt werden:
Bankverbindung IBAN BIC Sparkasse Freising DE17 7005 1003 0000 3062 66 BYLADEM1FSI VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn DE64 7009 3400 0006 4105 96 GENODEF1ISV Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung für den Neufahrn Gutschein als Verwendungszweck bspw. "5 x 10 EUR Neufahrn Gutscheine" an, damit wir die Zahlung korrekt zuordnen können.
Eine Bezahlung mittels EC-Karte ist seit November 2025 ebenfalls im Rathaus möglich. Sprechen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen an der Information gerne darauf an.
Wo kann der Neufahrn Gutschein eingelöst werden?
Beim Kauf des Gutscheins werden sogenannte "Akzeptanzstellenlisten" durch die Verkaufsstelle ausgegeben. Auf dieser Liste sind alle teilnehmenden Geschäfte aufgeführt. Im September 2024 wurden insgesamt 119 Geschäfte zur kostenlosen Teilnahme aufgerufen. Davon haben sich nach aktuellem Stand 29 Geschäfte zur Akzeptanz der Gutscheine bereit erklärt.
Die Akzeptanzstellenliste wird laufend aktualisiert hier veröffentlicht:

Wenn Sie als teilnehmendes Geschäft Änderungswünsche an Ihrem Listeneintrag in der Akzeptanzstellenliste haben, teilen Sie dies gerne der Standortförderung mit.
Wie funktioniert die Erstattung durch die Gemeinde für teilnehmende Geschäfte?
Je nachdem wie viele Gutscheine in den teilnehmenden Geschäften eingelöst werden, können die Geschäfte zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl die eingelösten Gutscheine anhand des Abrechnungsformulars bei der Standortförderung einreichen und geltend machen. Die Gutscheine müssen im Original eingereicht oder postalisch zugeschickt werden. Anschließend bekommt das Geschäft den gesamten eingelösten Gutscheinwert auf das im Abrechnungsformular hinterlegte Konto erstattet. Die Erstattung erfolgt i. d. R. schnellstmöglich innerhalb weniger Tage, in seltenen Fällen innerhalb weniger Wochen.
Wie kann ich mich als interessiertes Geschäft in den Gutschein einbinden lassen?
Nehmen Sie hierzu und zu weiteren Fragen rund um den Neufahrn Gutschein gerne mit der Standortförderung der Gemeinde Neufahrn Kontakt auf. Mit einer Teilnahme am Neufahrn Gutschein sind weder Startgebühren noch laufende Kosten für teilnehmende Geschäfte verbunden.
Wie geht es mit dem Neufahrn Gutschein in 2025 weiter?
- In 2025 soll der Gutschein über verschiedene Medien beworben und bekannt gemacht werden:
- Die Standortförderung hat teilnehmenden Geschäften ab Oktober 2025 kostenlos Aufkleber bereitgestellt, die in Schaufenstern und Eingangstüren angebracht werden können und Kund:innen auf die Einlösbarkeit von Neufahrn Gutscheinen hinweisen sollen.
- Der Gutscheinkauf ist ab November 2025 auch in der Abteilung Bürgerservices im Rathaus per EC-Kartenzahlung möglich.
- Der Kauf von Gutscheinen soll voraussichtlich ab 2026 auch in Geschäften des Ortszentrums möglich sein.
- Eine Neuauflage der Neufahrn Gutscheine in einer praktischen 20€-Stückelung ist seit November 2025 in allen teilnehmenden Verkaufsstellen zusätzlich erhältlich.
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