Meldung von Ratten


Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als„Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Eigentümer:innen oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Ratten auftreten, werden – unabhängig von der Herkunft der Tiere – angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen.

Bei öffentlichen Grundstücken, die unter der Verwaltung der Gemeinde Neufahrn b.Freising stehen, beauftragt die Gemeindeverwaltung geeignete Fachfirmen.

Was benötigt die Gemeinde an Informationen:

Bei Meldungen werden die Daten der oder des Mitteilenden (Name, Rückrufnummer tagsüber) und möglichst genaue Angaben zu Ort und Zeit der Beobachtungen benötigt. Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten.

Dauer & Kosten 

Bearbeitungszeit

Die Erstbegehung des gemeldeten Bereichs erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Die Dauer einer Bekämpfungsaktion bis zu ihrem Abschluss ist von der Stärke des Befalls und vom Grad des Bekämpfungserfolges abhängig.

Gebührenrahmen

Auf Privatgrund müssen die Kosten für Rattenbekämpfungsmaßnahmen von den jeweiligen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten selbst getragen werden.

Bei öffentlichen Grundstücken ist die Rattenbekämpfung kostenfrei und wird von der Gemeindeverwaltung übernommen.

Fragen & Antworten

Kann der Befall durch andere Nager wie beispielsweise Mäuse gemeldet werden?

  • Nein, es werden ausschließlich Meldungen zum Rattenbefall entgegen genommen.

Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:

  • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offenstehen.
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
  • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.

Rechtliche Grundlagen

§ 16 Infektionsschutzgesetz

Kontakt:  

Gemeinde Neufahrn b.Freising

Ordnungsamt: Frau Christine Hoisl

Bahnhofstraße 32

85375 Neufahrn b.Freising

Email: ordnung@neufahrn.de

Tel.:  08165 9751 130

Fax.: 08165 9751 290

Hilfe zur Barrierefreiheit

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