Bach mit Uferbepflanzung

Gewässer und Wasser


In der Schotterebene durchfließt die Isar, als einziges Gewässer I. Ordnung in einem kurzen Abschnitt das Gemeindegebiet am Ostrand. Begleitet wird sie von der charakteristischen Isaraue.

Das nächstgrößere Gewässer (Gewässer II. Ordnung) ist die Moosach. Seit ihrer Regulierung im Jahre 1914 fließt das Gewässer in einem künstlichen Bett.
Zu den Gewässern III. Ordnung gehört die Mauka. Begradigt und in einem künstlichen Bett verläuft das Gewässer am Rande der Schotterebne. Galgenbach und Reißmüllerbach entsprangen früher nördlich von Neufahrn. Infolge der starken Grundwasserabsenkung durch Regulierung der Isar und durch den Autobahnbau haben sich die Quellen verschoben und die Bäche sind südlich der Autobahn versiegt. Die Quelle des Galgenbachs wurde vor Jahren wieder freigelegt. 
Daneben durchzieht ein Netz von Entwässerungsgräben das Freisinger Moos, die im Zuständigkeitsbereich der beiden Wasser- und Bodenverbände Moosach I und II sind. 

  • Fließgewässer

    Die Fließgewässer des Gemeindegebietes können in die zwei Bereiche Fließgewässer im Freisinger Moos und Fließgewässer im Hügelland aufgeteilt werden.
    Das tertiäre Hügelland wird von zahlreichen Bachtälern gegliedert. Zum Freisinger Moos hin entwässern Giggenhausener Bach, Massenhauser Bach, Fürholzer Dorfgraben (Angergraben) sowie zwei kleine Waldbäche. Zum Ampertal entwässern Eisenbach und Großnöbacher Graben. Es handelt sich um kleine Gewässer III. Ordnung.
    Der Unterhalt und somit auch die Pflege und Entwicklung für die Gewässer III. Ordnung zählt zu den gemeindlichen Pflichtaufgaben. Dies beinhaltet gleichzeitig auch die Verantwortung, Gewässer als wichtige Lebensadern zu schützen und zu erhalten.

  • Naherholungsgewässer

    Einst durch den Kiesabbau entstanden, zählen die Neufahrner Mühlseen sowie der Galgenbachweiher zu wichtigen Naherholungselementen der Gemeinde Neufahrn.
    Zu den Mühlseen gehört ein Badesee mit Liegewiesen und Gaststätte, ein Sportsee für das Surfen und Tauchen sowie ein Natursee als eingezäunter Biotopweiher.
    Das Gelände um den Galgenbachweiher wird ebenfalls als Erholungsgebiet genutzt. Aufgrund seiner geringen Tiefe und der schnellen Erwärmung im Sommer kommt es manchmal zu Algenbildungen, die aber durch regelmäßiges Räumen in den Griff zu bekommen sind.

  • Gewässerunterhalt

    Wasserführende Gräben und Bäche einschließlich ihrer Ufer- und Randzonen stellen für heimische Tier- und Pflanzenarten, die auf nasse, feuchte und wechselfeuchte Standorte angewiesen sind, einen artenreichen Lebensraum dar. In unserer heutigen intensiv genutzten Landschaft sind sie wertvolle Rückzugsgebiete, Ersatzlebensräume und Vernetzungslinien für die Ausbreitung und den Austausch von Arten und Individuen.
    Der Erhalt der Funktionen von Gewässerlebensräumen muss bei allen Gewässerunterhalts-maßnahmen im Hinblick auf wasserrechtliche Vorschriften und Naturschutzbelange beachtet werden. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz hat eine Gewässerunterhaltung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung neben der Sicherung des Wasserabflusses auch das ausdrückliche Ziel, die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers zu erhalten und zu fördern. Dazu zählt ebenso der Erhalt der Ufervegetation.

  • Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz

    Das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem Bayer. Wassergesetz verpflichtet alle an Gewässer Handelnden zu einer ökologisch orientierten Pflege, zur nachhaltigen Entwicklung des Gewässers sowie zum nachhaltigen Hochwasserschutz.
    Ziel der Gewässerentwicklung ist die Erhaltung und/oder die Wiederherstellung naturnaher Zustände in den Gewässern und ihrer Aue unter Beachtung des nachhaltigen Hochwasserschutzes einschließlich der Förderung des natürlichen Rückhalts in Gewässern und Auen.
    Um den ökologischen Zustand eines Gewässers zu verbessern, können verschiedene Maßnahmen erforderlich sein. Dazu zählt beispielsweise die Reduzierung des Nährstoffeintrags, der Erhalt und die Entwicklung durchgängiger beidseitiger Uferstreifen mit extensiver landwirtschaftlicher Nutzung, der Erhalt und die Entwicklung von Uferbegleitgehölzen, der naturnahe Rückbau verrohrter und technisch verbauter Abschnitte, das Wiederherstellen der Gewässerdynamik sowie der Strukturvielfalt in der Sohle und am Ufer.
    Zur Erfassung des Zustandes und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf wurden für den Giggenhausener Bach sowie für den Angergraben in Fürholzen vor einigen Jahren integrale Hochwasserschutz- und Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Dabei wurde in der Gewässerstrukturkartierung den beiden Gewässern leider kein guter Zustand bescheinigt.
    Die in den Konzepten formulierten Maßnahmenvorschläge, die den Hochwasserschutz und eine ökologische Verbesserung kombinieren, konnten aus verschiedenen Gründen leider noch nicht umgesetzt werden.

  • Trinkwasser

    Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd versorgt die Gemeinde Neufahrn mit frischem Trinkwasser. Das kostbare Nass wird über Tiefbrunnen gefördert. Naturbelassen, ohne chemische oder physikalische Behandlung, wird das Trinkwasser in die Haushalte befördert. Die Qualität des Trinkwassers liegt weit unter den Grenzwerten der Trinkwasserversorgung, aufgrund des niedrigen Nitratwertes ist das Wasser auch zur Zubereitung von Babynahrung geeignet. Weitere Informationen rund um das Neufahrner Trinkwasser erhalten Sie unter www.wasserzv.de.

  • Regenwasser

    Die fortschreitende Versiegelung der natürlichen Landschaft hat neben generell ökologischen Nachteilen auch negative Auswirkungen auf den natürlichen Wasserkreislauf und die Qualität der Gewässer. Umso wichtiger ist ein sensibler und nachhaltiger Umgang mit Regenwasser. Ausschlaggebend ist hierbei das Niederschlagswasser möglichst vor Ort wieder in den Wasserkreislauf zu bringen. Die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung unterstützt die Neubildung von Grundwasser und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Überschwemmungen und Kanalüberlastungen. 



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