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Bebauungsplan Nr. 67 - "Autobahnanschluss an die A92"
Nachfolgend erhalten Sie durch Auswählen der jeweiligen Punkte entsprechende Informationen zum Bebauungsplan Nr. 67.
Für Fragen stehen Ihnen
- Frau Prieller, Tel. 08165 9751-233 und
- Herr Zue, Tel. 08165 9751-232
gerne zur Verfügung.
Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine gemeinsame Planung der Gemeinden Eching und Neufahrn. Der Bebauungsplan Nr. 67 der Gemeinde Neufahrn wird duch den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Eching ergänzt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass der hier dargestellte Bebauungsplan keinen Überblick über die Verfügbarkeit von Baugrundstücken gibt. Es handelt sich um eine Information über Art und Maß des Baurechtes innerhalb der jeweiligen Baugebiete.
Soweit die Gemeinde Neufahrn Baugrundstücke veräußert, wird dies unter der Rubrik „Baugrundstücke" in entsprechender Form bekanntgemacht.
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Digitale Flurkarte; © LVG Bayern, Nr. 2957/09 (als Eigentumsnachweis nicht geeignet)