- Rathaus Bürger
- Wohnen Leben
- Freizeit Kultur
- Umwelt Bauen
- Wirtschaft Mobilität
Bebauungsplan Nr. 49 - "An der Bahnhofstraße - Teil I"
Nachfolgend erhalten Sie durch Auswählen der jeweiligen Punkte entsprechende Informationen zum Bebauungsplan Nr. 49.
Für Fragen stehen Ihnen
- Frau Prieller, Tel. 08165 9751-233 und
- Herr Zue, Tel. 08165 9751-232
gerne zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass der hier dargestellte Bebauungsplan keinen Überblick über die Verfügbarkeit von Baugrundstücken gibt. Es handelt sich um eine Information über Art und Maß des Baurechtes innerhalb der jeweiligen Baugebiete.
Soweit die Gemeinde Neufahrn Baugrundstücke veräußert, wird dies unter der Rubrik „Baugrundstücke" in entsprechender Form bekanntgemacht.
Zur Anzeige ist der Adobe Acrobat Reader erforderlich, den Sie unter den weiterführenden Links am Ende dieser Seite downloaden können.
Digitale Flurkarte; © LVG Bayern, Nr. 2957/09 (als Eigentumsnachweis nicht geeignet)