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Bauordnung, Kommunales Baurecht
Die bayerische Bauordnung (BayBO)
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist die Bauordnung des Freistaats Bayern und regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Sie gilt in erster Linie für bauliche Anlagen und Bauprodukte, jedoch auch für Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz Anforderungen gestellt werden.
Die Bauordnung ist der Kern des Bauordnungsgesetzes
Sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich hauptsächlich auf die Bebauung; dazu gehören zum Beispiel:
- die Stellplätze für Kraftfahrzeuge,
- das gesunde Wohnen (Belichtung, Raumhöhen, Schall-, Kälte- und Wärmeschutz),
- der Brandschutz,
- die Standsicherheit,
- die Flucht- und Rettungswege,
- die Versorgung und die Entsorgung, insbesondere die Entwässerung des Grundstücks,
- die Sicherheit von Baustelle und Bauwerk.
Ziel der Bauordnungen ist es, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden, sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Neben diesen materiellen Regelungen regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrechts wie
- den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens,
- die Organisation der Bauaufsichtsbehörden und
- die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung.