Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Formulare

Formulare

  • Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung der EU

    • Zu Art. 13 Abs. 1 c):
      Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über Ihren Antrag entscheiden zu können, um einer gesetzlichen Pflicht nachkommen zu können oder um einen Vertrag mit Ihnen schließen zu können. Den exakten Zweck und die Rechtsgrundlage nennt Ihnen gerne Ihre Sachbearbeiterin / Ihr Sachbearbeiter. Datenschutzrechtliche Grundlage sind Art. 6 DSGVO und Art. 4 BayDSG bzw. Art. 9 DSGVO und Art. 8 BayDSG für besonders schützenswerte Daten.  

    • Zu Art. 13 Abs. 1 e):
      Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weiterverarbeitet und an die folgenden zuständigen Stellen übermittelt o   Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerledigung unbedingt notwendig sind (z.B. Kasse, Einwohnermeldeamt, Standesamt) o   Ihre personenbezogenen Daten können an weitere Behörden nur weitergegeben werden, wenn ein Gesetz dieses verlangt o   Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU – Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

    • Zu Art. 13 Abs. 2 a):
      Ihre personenbezogenen Daten werden je nach Fall, Gesetzesgrundlage und Einverständnis zwischen zwei und 10 Jahre gespeichert, im Ausnahmefall Einwohnermeldewesen bis zu 50 Jahre. Die Grundsätze der Datenminimierung und Datensparsamkeit sehen jedoch vor, dass Ihre Daten gelöscht werden, sobald sie für die Aufgaben, für die sie erhoben wurde, nicht mehr benötigt werden. 

    • Zu Art. 13 Abs. 2 b):
      Sie haben gegenüber der oben genannten Behörde ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung nachweislich falscher Daten, ein Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten, ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

    • Zu Art. 13 Abs. 2 c):
      Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten von einer Einwilligung Ihrerseits abhängt, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dieser Widerruf gilt ab sofort, aber nicht für Verarbeitungen in der Vergangenheit. 

    • Zu Art. 13 Abs. 2 d):
      Ihnen steht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu, bei Verarbeitungen nach der Abgabenordnung (AO) oder dem Sozialgesetzbuch (SGB I-XII) ein Beschwerderecht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

    • Zu Art. 13 Abs. 2 e):
      Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, sind je nach Fall und Gesetzeslage unterschiedliche Konsequenzen möglich: Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden und muss abgelehnt werden, die Behörde kann mit Ihnen keinen Vertrag schließen und sie können die vertragliche Leistung (z.B. Kindergartenplatz) nicht nutzen oder, so Sie gesetzlich verpflichtet sind, die Daten anzugeben können Bußgelder gegen Sie verhängt werden.

    • Zu Art. 13 Abs. 3:
      Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.

Abfallwesen

Antrag auf Befreiung von der Biotonne

Antrag auf Genehmigung eines gemeinsamen Müllbehälters

Gewerbeamt

Kasse

Kindertagesstätten

Liegenschaften

Melde- und Passwesen

Ordnungswesen

Standesamt

Steuerwesen

Straßenverkehr - Baustellen, Sondernutzungen

Straßenverkehr - Bewohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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