Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Wie in vielen anderen Kommunen gibt es auch in der Gemeinde Neufahrn seit dem Jahr 2019 im Rahmen des Bürgerhaushalts ein Beteiligungsverfahren zum kommunalen Haushalt. Die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Ideen einzubringen, wofür die Gemeinde Gelder ausgeben soll. 

Die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern verpflichtet den erste Bürgermeister der Kommunen mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung einzuberufen um gemeindliche Angelegenheiten zu erörtern und der Bürgerschaft ein Beteiligungsforum zu bieten. 

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