Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Neufahrn hat jetzt eine Fahrradstraße


Die Gemeinde Neufahrn hat mit der Massenhausener Straße ihre erste offizielle Fahrradstraße. Anfang der Woche hat der gemeindliche Bauhof die Verkehrszeichen, welche die Fahrradstraße kennzeichnen, aufgestellt. Schon zuvor haben viele Radfahrende die Massenhausener Straße genutzt, um zu den nahe gelegenen Mühlseen zu radeln bzw. Besorgungen im Ortszentrum zu erledigen.

Insofern bot es sich an, dass die Massenhausener Straße bei der Neuausweisung von Fahrradstraßen im Gemeindegebiet den Anfang macht. Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Mobilität hat in seiner Sitzung vom August 2022 die Designation der Massenhausener Straße als Fahrradstraße beschlossen. Diese Maßnahme leitet sich auch aus dem Radverkehrskonzept der Gemeinde ab und ist ein Baustein der Radverkehrsförderung.

Die neue Fahrradstraße beginnt an der Einmündung Massenhausener Str. vom Kurt-Kittel-Ring im Norden und erstreckt sich ca. 500 Meter lang bis kurz vor die nördliche Unterführung der S-Bahn. Die Verkehrszeichen sowie die Bodenmarkierungen (welche aufgrund der niedrigen Bodentemperaturen erst nachträglich aufgebrannt werden) zeigen an, wo die Fahrradstraße beginnt und wo diese endet. Auch an den einmündenden Straßen sind entsprechend die Verkehrszeichen aufgestellt.

Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ stellt sicher, dass der Kfz-Verkehr in der Massenhausener Straße weiterhin zulässig ist. Somit bleibt diese auch als Fahrradstraße nach wie vor für den Kfz-Verkehr befahrbar.

Mit der Umwidmung zur Fahrradstraße bleibt vieles beim Alten, dennoch gehen auch ein paar Änderungen einher.

Das ändert sich mit der Fahrradstraße:

  • Radfahrende dürfen explizit nebeneinander fahren
  • Radfahrende geben die Geschwindigkeit vor

Das bleibt beim Alten:

  • Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 30 km/h
  • Kfz-Verkehr bleibt ausdrücklich weiterhin erlaubt
  • Rechts-vor-Links-Regelung bleibt bestehen
  • Parken für Anwohner in den gekennzeichneten Bereichen wie bisher

Radfahrende dürfen grundsätzlich von Autos überholt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese nicht bedrängt werden und der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter beim Überholvorgang eingehalten wird.

Mit der Ausweisung als Fahrradstraße soll das Miteinander im Straßenverkehr, aber auch die gegenseitige Rücksichtnahme gestärkt und so auch die Sicherheit für die Radfahrer jeglichen Alters erhöht werden.

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