Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Gemeinde Neufahrn sucht Wahlhelfer


Am 08. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Bürger:innen, die bereit sind, die Gemeinde Neufahrn als Wahlhelfer zu unterstützen müssen in Neufahrn wahlberechtigt (also mindestens 18 Jahre alt) sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, denn es findet vor der Wahl eine Einweisung im Rathaus statt.

Die ehrenamtlichen Helfer werden am Wahltag in zwei Schichten von jeweils fünf Stunden im Wahllokal sein und für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sorgen. Nach Schließung der Wahllokale geht es dann an die Auszählung der Stimmen.

Wer sich eine solche Tätigkeit vorstellen kann, meldet sich bitte bei der Gemeinde Neufahrn unter wahlhelfer@neufahrn.de. Etwaige Fragen beantwortet die Gemeindeverwaltung gerne unter 08165 9751 109. Die schriftlichen Einladungen gibt es dann bis Mitte August.

Jeder Wahlhelfer erhält als „Dankeschön“ eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von € 60,00. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich schon jetzt für die Unterstützung!

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.