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Gemeinde Neufahrn ist ein „Digitales Amt“
Gemeinde Neufahrn ist ein „Digitales Amt“
Die Gemeinde Neufahrn darf sich ab sofort „Digitales Amt“ nennen. Die oberbayerische Kommune bekam das Prädikat vor kurzem vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales verliehen. Michaela Zehnter, Digitalisierungsbeauftragte im Neufahrner Rathaus, und dadurch maßgeblich am Erhalt der Auszeichnung beteiligt, durfte dann auch am 08.12.2022 die offizielle Plakette „Digitales Amt“ bei einer Veranstaltung im Staatsministerium in München aus der Hand von Digitalministerin Judith Gerlach entgegennehmen.
Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für ihre Website und werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. Derzeit bietet die Gemeindeverwaltung in Neufahrn schon 53 Online-Verfahren über das BayernPortal an.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
Für Neufahrns Digitalisierungsbeauftragte Michaela Zehnter war die Auszeichnung eine sehr willkommene Anerkennung dessen was in der Neufahrner Gemeindeverwaltung bis dato im Bereich der Digitalisierung geleistet wurde: „Die Gemeinde Neufahrn hat sich auf den Weg gemacht, die Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse und -angebote konsequent und Schritt für Schritt umzusetzen.“ Den Blick nach vorn gerichtet betonte sie: „Die positive Prüfung unserer aktuell verfügbaren Online-Verfahren durch das Staatsministerium bestätigt zum einen, dass wir schon einiges auf den Weg gebracht haben und motiviert zu anderen, unser digitales Angebot sukzessive weiter auszuweiten.“
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden sich unter: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt