Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Bundestagswahl

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23.  Februar 2025 finden in Deutschland die vorgezogenen Wahlen zum 21.  Deutschen Bundestag statt. Diese sind notwendig geworden, nachdem Bundeskanzler Scholz am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage gestellt hat, um  nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Neuwahlen herbeizuführen.  In der Folge hat Bundespräsident Steinmeier den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Termin für vorgezogene Neuwahlen bestimmt.

Reichstag mit deutscher Flagge
©DBT

Weitere allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025 auf der Seite der Bundesregierung.

Bei der Bundestagswahl wählen die deutschen Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten für den deutschen Bundestag . Diese wählen dann später den neuen Bundeskanzler.



Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025:  

Wer ist wahlberechtigt?  Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf wählen? Voraussetzung ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis der Gemeinde Neufahrn. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen, Anträge müssen nicht gestellt werden. Sie erhalten bis 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung, die Sie über die Teilnahme an der Wahl informiert. Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro im Rathaus (Tel. 08165/9751-155).

In welchem Wahllokal darf ich wählen? Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie das für Sie zuständige Wahllokal.

Was muss ich mitbringen am Wahlsonntag? Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis/Reisepass mit. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie auch nur mit Personalausweis in Ihrem zuständigen Stimmbezirk wählen.

Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

Füllen Sie bitte die Rückseite des Wahlberechtigungsbriefes vollständig aus und kommen Sie mit Ihrem Ausweisdokument ins Bürgerbüro der Gemeinde Neufahrn. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag (Rückseite des Wahlberechtigungsbriefes) bei der Gemeinde vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers, die ebenfalls auf der Rückseite des Wahlberechtigungsbriefes zu finden ist. Eine Vollmacht darf nur für maximal 4 Personen erteilt werden.

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl beträgt die Briefwahlzeit nur knapp zwei Wochen vor dem Wahltag. Für die Bundestagswahl können Sie bis Freitag, den 21.02.2025 bis 15:00 Uhr im Bürgerbüro der Gemeinde Neufahrn Briefwahlunterlagen beantragen.  Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens am 03.02.2025. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei plötzlicher Erkrankung, können Sie die Briefwahlunterlagen auch am Sonntag, den 23.02.2025 bis 15:00 Uhr im Rathaus erhalten.

Die Wahlbriefe sind an die Gemeinde Neufahrn zu richten. Werden Sie das rote Kuvert (Wahlbrief) mit den ausgefüllten Wahlunterlagen in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post AG oder stecken Sie dieses in den Briefkasten des Rathauses.

Die Wahlbriefe sollten bis Freitag, den 21.02.2025, jedoch spätestens zum 23.02.2025 um 18:00 Uhr, bei der Gemeinde Neufahrn eingegangen sein.

Wahlvorgang

  • Sie erhalten einen Stimmzettel
  • Sie haben zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme
  • Mit der Erststimme wählen Sie einen Wahlkreisabgeordneten (eine Person)
  • Mit der Zweitstimme wählen Sie aus der Landesliste eine Partei
  • Die Erststimme muss nicht der gleichen Partei angehören, wie die Zweitstimme

 


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