Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Verbot von Baden und Befahren der fließenden Gewässer sowie Betreten der Deiche am Hochwasser erlassen


Aufgrund mehrerer Hinweise durch Einsatzkräfte konnten Personen dabei beobachtet werden, wie diese die überfluteten Gewässer teils zum Baden betreten haben. Dies stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr für Leib und Leben dar, da Wassertiefe und Strömungen nicht einsehbar sind und nicht abgeschätzt werden können. Deshalb hat das Landratsamt Freising am Montag eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Verbot des Badens und Befahrens von fließenden Gewässern genauso beinhaltet wie das Betreten der Deiche an allen Gewässern im gesamten Landkreisgebiet, für das laut dem Hochwassernachrichtendienst Bayern die Meldestufe 1 erreicht wurde. Die Einsatzkräfte sind natürlich von diesem Verbot ausgenommen.

Ein Baden oder Befahren von Gewässern in der derzeitigen Lage stellt für die Personen, die nicht Teil der Einsatztruppen dar, ein unkalkulierbares Risiko dar, das mithin sogar zum Tode führen kann.

Da bereits die Überschreitung der Meldestufe eins ein zum Normalzustand erhebliches Abweichen der Pegelstände und Fließgeschwindigkeiten nach oben bedeutet, stellt bereits ab diesem Zeitpunkt das Baden und Befahren solcher Gewässer für Nicht-Einsatztruppen eine Gefahr für Leib und Leben, sowie die Gesundheit dar.

Durch die hohen Pegelstände ist zudem nicht auszuschließen, dass es zu Deichüberspülungen oder auch zu plötzlichen Deichdurchbrüchen kommt. Hierbei handelt es sich um teilweise plötzlich auftretende Ereignisse, die für Personen, die sich auf den Deichen befinden, mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben, sowie für deren Gesundheit verbunden sein können.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung kann ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Diese Allgemeinverfügung endet gleichzeitig mit Aufhebung des am 1. Juni für den Landkreis Freising festgestellten Katastrophenfalls.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter https://lrafs.de/amtsblatt einzusehen.

 

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