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Neue Bodenrichtwerte: Erstmals seit langem rückläufige Grundstückswerte


Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hat der Gutachterausschuss des Landratsamts für die Ermittlung von Grundstückswerten – wie immer im zweijährigen Turnus – neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Freising zum Stichtag 1. Januar 2024 beschlossen. Dabei handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücksflächen, die sich ausschließlich auf den reinen Bodenwert, ohne aufstehende Gebäude oder Bewuchs, beziehen. Grundlage hierfür sind Daten aus der Kaufpreissammlung der Jahre 2022 und 2023, in der alle notariell beurkundeten Immobilientransaktionen im Landkreis von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst und ausgewertet werden.

Der allgemeine Umschwung auf dem Immobilienmarkt hat auch das Marktgeschehen im Landkreis Freising spürbar beeinflusst. Dies zeigt sich zum einem in einem deutlichen Rückgang der Immobilien-Transaktionen in den vergangenen beiden Jahren. So lag die Anzahl der bei der Geschäftsstelle eingehenden Notarurkunden im Jahr 2022 um 25 Prozent und im Jahr 2023 sogar um 36 Prozent niedriger als noch im Jahr 2021.

Zum anderen weist die Preisentwicklung, die in den zurückliegenden Jahren ausschließlich steigend oder zumindest stagnierend war, nun zum ersten Mal auch wieder rückläufige Zahlen aus.

Dies gilt insbesondere bei den Bodenrichtwerten für individuelles Wohnbauland. Hier zeigen sich vor allem in den – aufgrund der Nähe zu München oder der besonders verkehrsgünstigen Lage – höherpreisigen Gebieten, nach langen Jahren des stetigen Wachstums, nun auch wieder Preisrückgänge. Im nördlichen Landkreis mit seinen eher moderaten Grundstückspreisen sind dagegen weiterhin Preiszuwächse zu verzeichnen. Vermutlich lässt sich hier für so manchen Käufer, trotz steigender Zinsen und Baukosten, doch noch mit dem vorhandenen Budget der Traum vom Eigenheim verwirklichen.

Bei den Bodenrichtwerten für Gewerbebauland sind insbesondere in der nördlichen Hälfte des Landkreises in einigen Bereichen Zuwächse zu verzeichnen, ansonsten bleibt das Preisgefüge hier stabil.

Im Marktsegment der landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland) weisen die Bodenrichtwerte bis auf wenige Ausnahmen eine weiterhin steigende Entwicklung aus.

Werte bei den Gemeinden einsehbar

Die neuen Bodenrichtwerte liegen seit Veröffentlichung für insgesamt vier Wochen bei den jeweiligen Gemeinden aus und können in dieser Zeit kostenlos eingesehen werden. Die genauen Angaben zum Veröffentlichungszeitraum, den Einsichtszeiten und -modalitäten wurden von den Gemeinden ortsüblich bekanntgemacht.

Nach diesem Zeitraum können die Bodenrichtwerte nur noch als schriftliche Einzelauskünfte oder auch als gebundene Liste mit umfangreichem Kartenwerk (211 Seiten) gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Anträge können schriftlich oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter gutachterausschuss@kreis-fs.de beantragt oder, unabhängig von den Geschäftszeiten, über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.Bayern unter www.boris-bayern.de abgerufen werden. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Freising unter https://kreis-freising.de/index.php?id=336 .

(Quelle: LRA Freising)

 

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