Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Hochwasser-Soforthilfe: Die ersten Anträge sind bereits bearbeitet


Das Hochwasser der vergangenen Tage hat im Landkreis Freising große Schäden hinterlassen. Das Staatsministerium für Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Anfang Juni erhebliche Schäden erlitten haben. Auch der Landkreis Freising fällt in den Geltungsbereich dieser Soforthilfe.

Die Anträge müssen spätestens zum 31. August 2024 per E-Mail an soforthilfe-hochwasser@kreis-fs.de im Landratsamt eingereicht werden. Dem Antrag muss eine Kopie (beide Seiten) des Personalausweises beigelegt werden.

Ausgedruckte Antragsformulare liegen im Landratsamt Freising an der Information sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden aus. Die Antragsformulare für die Sofort-Hilfen finden die Bürger auch auf der Landkreis-Homepage unter https://lrafs.de/soforthilfehochwasser zum Download.

(Quelle:  LRA Freising)

 

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