Blick von der Volkshochschule zum Neufahrner Rathaus

Altkleider können im Landkreis Freising am Wertstoffhof entsorgt werden 

Neue Richtlinie erweitert Begriff der Alttextilien

Wohin mit der alten Hose, die keiner mehr anzieht, oder mit den löchrigen Socken? Im Landkreis Freising wird die Erfassung von Alttextilien bereits seit Jahren gemeinnützig organisiert. Nicht mehr benötigte Kleidungsstücke können in Sammelcontainern auf den Wertstoffhöfen der Gemeinden entsorgt werden. Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sind im Internet unter https://lrafs.de/wertstoffhof zu finden. Zusätzlich stehen Containerinseln an externen Standorten zur Verfügung. Daran ändert sich auch mit der neuen Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle nichts, die am 1. Januar 2025 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die auf einer EU-weiten Richtlinie basierende Maßnahme zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu stärken sowie Wiederverwendung und Recycling von Textilien zu fördern.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde allerdings der Begriff der Alttextilien deutlich erweitert. Neben der klassischen Bekleidung zählen nun auch folgende Produkte zu den Alttextilien:

  • Bekleidung: Oberbekleidung (inkl. Leder und Pelze), Unterwäsche, Schuhe, Accessoires wie Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Handschuhe etc.;
  • Taschen: Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke;
  • Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner;
  • Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, Decken, Gardinen, Vorhänge und Stores;
  • weitere Textilprodukte: Stoff- und Plüschtiere.

Hinweise zur richtigen Entsorgung

Um die Wiederverwendung und Verwertung zu erleichtern, ist eine sorgfältige und materialschonende Erfassung entscheidend. Dazu zählen:

  • Verpacken der Alttextilien in Plastiksäcken, um sie vor Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützen.
  • Bündeln von Schuhen, um Paare zusammenzuhalten.
  • Keine nassen, verschmutzten oder stark beschädigten Textilien in die Container werfen – diese gehören weiterhin in die Restmülltonne.

Vermeidung von Fehlwürfen: Andere Abfälle dürfen keinesfalls in den Alttextilcontainern entsorgt werden, da dies die Verwertungsqualität der gesammelten Textilien beeinträchtigt.

(Quelle: LRA Freising)

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