Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft

  • Kurzbeschreibung

    Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

  • Beschreibung

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

    Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

    Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

    • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
    • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
    • zur zulässigen Dachform.

    Dem Bebauungsplan ist insbesondere eine Begründung beizufügen. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

    Im Flächennutzungsplan stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann jeder den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan einsehen sowie über den Inhalt Auskunft verlangen.

  • Kosten

    Im Internet sind die Bauleitpläne kostenfrei einzusehen. Die Einsicht vor Ort bei der Gemeinde ist ebenfalls kostenlos.

    Auszüge aus dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan können als Druck oder digital ggf. kostenpflichtig über die Gemeinde bezogen werden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.